Alternativen zum Nachlassverfahren
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der konkreten Situation folgende Alternativen, die das Gesetz bereithält, gerechter werden:
- einvernehmliche privat Schuldenbereinigung gemäss SchKG 333 ff. für private Schuldner
- Konkursaufschub nach OR 725a für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.







