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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Alternativen zum Nachlassverfahren

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der konkreten Situation folgende Alternativen, die das Gesetz bereithält, gerechter werden:

Einvernehmliche private Schuldenbereinigung

gemäss SchKG 333 ff. für private Schuldner

Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens der „einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung“ steht nur einem nicht der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hatte bei der Legiferierung mit dem Verfahren nach SchKG 333 ff. verschuldete Konsumenten und Privathaushalte, aber auch kleine, nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetriebe, im Fokus. Konkursfähigen Schuldnern ist dieses Verfahren nicht zugänglich.

Dieses Schuldenregulierungsverfahren ist näher erläutert unter:

Konkursaufschub

nach OR 725a für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften:

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