Gläubiger neuer Forderungen (Massaverbindlichkeiten)
Neue Verbindlichkeiten als Massaschulden
- Verpflichtungen, die der Schuldner bzw. der Sachwalter nach Stundungsbewilligung im Rahmen der Verfügungsbefugnis eingehen sind Massaverbindlichkeiten (SchKG 310 II). Sie sind vorab und voll zu bezahlen.
- Nur durch diese Qualifikation der neuen Verbindlichkeiten ist eine Betriebsweiterführung möglich.







