In der Lehre ist die Rechtsnatur des Nachlassvertrages umstritten:
- Umstrittene Theorien
- „Vertragstheorie“
- „Urteilstheorie“
- „Verfahrenstheorie“ (vgl. hiezu auch BGE 105 III 95)
- Surrogat der Zwangsvollstreckung
- Zusammenwirken von Schuldner, Gläubigermehrheit und der staatlich bestellten Organe (Nachlassrichter, Sachwalter etc.)
Weiterführende Informationen zum Begriff