einzig bei Präsentation eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung werden die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) für den Fall des Zustandekommens des Nachlassvertrages gewählt
Verhandlungsablauf
Berichterstattung des Sachwalters über die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage des Schuldners
weitere Aufschlüsse des Schuldners
Begründung und ev. Aenderung des vorgeschlagenen Nachlassvertrages durch den Schuldner
Vorlage des Nachlassvertrags-Entwurfes zur unterschriftlichen Genehmigung durch jeden Gläubiger einzeln
beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung: Wahl der Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss)