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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stundung

  • = Nachträgliche Verschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, auf bestimmte Dauer

Schulderlass

  • = Aufhebung einer Schuld und Verzicht auf die damit korrespondierende Forderung

Konkursaufschub

  • = Aufschub des Konkurses über eine Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung), wenn begründete Sanierungs-Aussicht besteht

Konkurseröffnung

  • = Eröffnung des Konkurses über eine Gesellschaft eine natürliche Person aufgrund einer Konkursbetreibung oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorgängige Betreibung

Auffanggesellschaft

  • = Gesellschaft übernimmt zur Rettung fortführungsfähiger Betriebsteile oder Unternehmenssubstanz bestimmte Aktiven, selten aber Passiven, einer in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Gesellschaft

Literatur

AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, 9. Kapitel, „Der Nachlassvertrag“, S. 515 ff.

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